Sehr geehrter Polizeipräsident

sehr geehrter Herr Lange,

beigefügt finden Sie die Forderung, den angekündigten Aufzug und die Standveranstaltungen der Partei "Die Rechte" am 1. Mai in Dortmund zu verbieten.

Bitte betrachten Sie das Schreiben auch als förmlichen Eilantrag.

 

Mit freundlichem Gruß

für die Gruppe der Dortmunder Organisationen

Wolfgang Richter

...

 

 

Wir fordern das Verbot von Aufmarsch und Kundgebungen der unfriedlichen Nazi-Organisationen am 1. Mai in Dortmund.

 

Die in der Lokalpresse angekündigte Bedrohung des Friedens durch Nazis am Feiertag der Arbeiterbewegung beinhaltet unausgesprochen erneut Überfälle auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mai-Veranstaltung der Gewerkschaften. Auch die Bevölkerung ist in den Stadtteilen, durch die die Nazis ziehen wollen, gefährdet. Die geplante Beteiligung internationaler Terroristen gibt zu den schlimmsten Befürchtungen Anlass.

 

Es ist Gefahr im Verzug - schon einmal, 2009, hatte es hier einen massiven Überfall von Neonazis auf die Mai-Demonstration der Demokratinnen und Demokraten gegeben. Das darf sich nicht wiederholen.

 

attac Dortmund

Bündnis Dortmund gegen Rechts

Die.Linke Dortmund

DKP Dortmund

Friedensforum Dortmund

SDAJ Dortmund

Solid Dortmund

Sozialforum Dortmund

VVN – BdA Dortmund

 

 

Antwort:

Polizeipräsidium Dortmund                                                 Dortmund, 29.04.2022

Dir ZA / ZA 1 / ZA 12  -Az 60.13.04

______________________________________________________________

 

Versammlungen am 01.05.2022

 

Sehr geehrter Herr Richter,

 

das in Ihrer Mail geäußerte Anliegen, den aktuellen Aufzug der Rechtsextremisten zu verbieten, ist verständlich und wie in vergangenen Jahren, hat Herr Polizeipräsident Lange intensiv ein Verbot der Versammlung prüfen lassen. Allerdings lässt die geltende Rechtslage ein Verbot nicht zu. Der rechtsextremistischen Versammlung soll durch ein zwangsläufig positives Gerichtsurteil keine Bestätigung und mediale Aufmerksamkeit verschafft werden.

 

Ich darf Ihnen und den anderen Vertreterinnen und Vertretern der Bündnisse versichern, dass juristisch im Vorfeld alle Möglichkeiten des neuen Versammlungsgesetzes NRW ausgeschöpft wurden. So wurde die ursprünglich angemeldete Aufzugsstrecke von der Polizei nicht akzeptiert. Ebenso wurden beschränkende Verfügungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erlassen. 

Diese Verfügungen werden im Einsatz konsequent umgesetzt und jeglichen Einschüchterungsversuchen wird entgegengetreten.

 

Mit den besten Wünschen und Grüßen

 

... Regierungsdirektor

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