Unser Kommentar: Zur Farce um die Wiederholung der Kommunalwahlen

 

Zeit schinden vor Gericht

 

Die Dortmunder Kommunalwahl 2009 bleibt weiterhin eine skurrile Farce. Jetzt wollen wider alle Vernunft und beratungsresistent drei sozialdemokratische Ratsmitglieder noch Beschwerde beim BVerwG gegen die Entscheidung des OVG einlegen, eine Revision des Urteils - nach dem die Wahl wiederholt werden muss - nicht zuzulassen.

 

In einer Pressemitteilung hatte das Oberverwaltungsgericht seinen Urteilsspruch am 15. Dezember 2011 zur Ratswahl-Wiederholung in Dortmund erklärt: “Der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund vom 30.08.2009 wiederholt werden muss, weil Amtsträger der Stadt im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt ‚geschönt’ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten haben.“

 

Nach dem OVG-Urteil sollte die Wahl jetzt im Mai wiederholt werden. Und so funktioniert das Zeit Schinden: Die Entscheidung des BVerwG, die Beschwerde zur Verhandlung anzunehmen oder nicht, kann vier Monate brauchen - wenn sie nicht zugelassen würde, wäre die Entscheidung im Mai/Juni rechtskräftig und es könnte im August/September gewählt werden. Wenn die Beschwerde jedoch zur Verhandlung zugelassen würde, folgten weitere zehn bis zwölf Monate bis zu einer Entscheidung in der Sache - wenn die die Wiederholungswahl bestätigen würde, könnte im August/September 2013 gewählt werden. Wenn allerdings die Sache an das OVG zurückverwiesen würde, würde auch der Rest der Ratsperiode noch mit der Wiederholung des OVG-Verfahrens verbraucht werden können. Im September 2014 findet die reguläre nächste Kommunalwahl statt.

 

Bei der Wiederholungswahl würde das „Linke Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP & SDAJ “ auch wieder antreten. Bei der Kommunalwahl 2009 hatten dem Bündnis nur ca. 75 Stimmen gefehlt, um sein Ratsmandat zu verteidigen.

 

Wolfgang Richter



Unser Kommentar:

Stadtdirektor Stüdemann „erstattet“ der SPD-Fraktion Prozesskosten

 

Wer immer noch glaubt, dass politisches Handeln von Seriosität und Integrität bestimmt sei, wurde schon wieder enttäuscht. Auch wenn dem Hauptakteur solche Charaktereigenschaften nachgesagt werden. Es muss wohl am System liegen, dass die Ära Langemeyer noch längst nicht überwunden ist und nun nur andere

Namen für ihre Fortsetzung stehen.

 

Nun haben die Bündnisgrünen den Kämmerer dabei erwischt, wie er der SPD-Fraktion angeblich zu Unrecht mehr als 120000 Euro Prozesskosten im Zusammenhang mit der Klage gegen die Wiederholungswahl „erstattet“ hat. Herr Krüger spricht von „hanebüchener Selbstbedienung“ und Herr Stüdemann gibt sich gelassen ob dieses Vorwurfs, bestreitet die Fakten aber nicht.

 

Nichtjuristen könnten meinen, dass es sich um die Veruntreuung öffentlicher Gelder handeln könnte. Herr Krüger meint, dass die Sache Ausdruck von Selbstbedienungsmentalität sei, die er in dieser Form selten erlebt habe.

 

Selbstbedienungsmentalität und Herr-im-Hause-Verhalten sind doch nicht nur in Dortmund anzutreffen. Jahrzehntelanges Wohlwollen der Wähler führen schon mal dazu, dass der Blick für die Wirklichkeit getrübt ist.

 

Langemeyer und die Bündnisgrünen arbeiteten von 2004 bis 2009 im Rat der Stadt zusammen. Am Ende der Koalition fand sich ein Haushaltsloch, das zur „Wahllüge“ wurde. Dabei stand doch in der SPD-Grüne Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rat der Stadt Dortmund vom 12.10.2004 ausdrücklich folgender Passus:

„Haushaltspolitik soll zukünftig transparenter denn je sein.“ War der alte Hase der Grünen ein wenig zu blauäugig, als er auf die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die SPD hoffte?

 

Ansonsten gilt: Eine solide Finanzausstattung der Gemeinden spart nicht nur Prozesskosten wegen des Streites um Haushaltslöcher. Uns wäre auch die besondere Art einer Komödie erspart geblieben.